Wertminderung von Finanzinstrumenten: aufsichtsrechtliche Auslegung des IFRS 9
Philipp Freigang / Andreas Huthmann
Mit dem BCBS 350 wurde eine aufsichtsrechtliche Perspektive zur Bilanzierung von Wertminderungen nach IFRS 9 definiert. Die Vorgaben der Leitlinie werden dabei wahrscheinlich sowohl die Implementierung, als auch die spätere Anwendung des Standards und damit die Bilanzierung von Banken beeinflussen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Darstellung der Inhalte des IFRS 9 und BCBS 350
- 1. Impairment-Modell des IFRS 9
- 2. Inhalte des BCBS 350
- a) Prinzipien für das Kreditrisiko und der Bilanzierung von erwarteten Kreditausfällen
- aa) Verantwortung der Geschäftsführung (Prinzip 1)
- bb) Fundierte Methodik (Prinzip 2)
- cc) Prozess des Kreditrisikoratings und der Portfoliobildung (Prinzip 3)
- dd) Angemessenheit der Vorsorge (Prinzip 4)
- ee) Validierung des Modells (Prinzip 5)
- ff) Erfahrung bei der Beurteilung von Krediten (Prinzip 6)
- gg) Einheitliche Datenbasis (Prinzip 7)
- hh) Offenlegung (Prinzip 8)
- b) Prinzipien für die Prüfung des Kreditrisikomanagements, der ECL-Berechnung und
- a) Prinzipien für das Kreditrisiko und der Bilanzierung von erwarteten Kreditausfällen