Wechsel von degressiver Gebäude-AfA während der Nutzungsdauer unzulässig?
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2015 – 5 K 1909/12
Die Regelung der Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG enthält starre, unveränderliche Staffelsätze für die gesamte Dauer der Absetzungen. So sieht es jedenfalls das FG Baden-Württemberg, das entschieden hat, dass bei einer begonnenen degressiven Gebäude-AfA nicht zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gewechselt werden darf.
Sachverhalt: Im entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin ein Grundstück vermietet, das mit einem Werkstatt- und Ausstellungsgebäude bebaut ist. Das Objekt wird seit seiner Fertigstellung im Dezember 1994 degressiv abgeschrieben. Im Streitjahr