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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Ausweitung der Berichtspflichten

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Ausweitung der Berichtspflichten

Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen künftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen. Dies ergibt sich aus dem Bundestags-Beschluss vom 10.03.2017 über den Entwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, mit dem die Ausweitung der Berichtspflichten beschlossen wurde (CSR = Corporate Social Responsibility). Die Umsetzung der