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Schwellenwert-Anhebung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Schwellenwert-Anhebung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Die Regierungs-Koalition hat sich gem. Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 07.03.2017 auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 € können künftig Anschaffungen wie z.B. Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 € sofort abgeschrieben werden. Normalerweise müssen Unternehmen