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WPK-Hinweise zur Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems

WPK-Hinweise zur Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems

In einem Praxishinweis zum neuen Berufsrecht informiert die WPK gem. Mitteilung vom 15.03.2017 über die Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“) in den Praxen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern. Danach muss bei Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, die Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, das interne Qualitätssicherungssystem Regelungen zu Verfahren vorsehen, die es den Mitarbeitern anonym und